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Ausgangslage
Die neue Gesetzgebung der Eidgenossenschaft sieht eine Überarbeitung und Vervollständigung vorhandener Entwässerungsdaten vor. Diese sollen es dem zuständigen GEP- Ingenieur ermöglichen, hydraulische Berechnungen und zuletzt die generelle Entwässerungsplanung (GEP) automatisiert durchzuführen.
Frühere Datenerfassungen haben eine Unterscheidung zwischen primären und sekundären Abwasseranlagen nicht vorgesehen. Diese Unterscheidungen mussten im Vorfeld dieser GEP-Überarbeitung zwingend gemacht werden. Unsere GIS-Operateure im Fachbereich Geomatik verfügen über das nötigte Fachwissen in der Siedlungsentwässerung und konnten dadurch diese Auftrennung vornehmen. Zudem mussten die Eigentümer und Betreiber der entsprechenden Entwässerungsanlagen erfasst werden. Die Baujahre wurden so gut wie möglich eruiert und in der Datenbank eingetragen.
Nach der Verifikation der primären und sekundären Abwasseranlagen mit den entsprechenden Eigentumsverhältnissen erfolgte die Vervollständigung der Sachdaten. Aus den KTV-Aufnahmen konnten die Haltungsinformationen wie Material, Durchmesser sowie Längen und Einspitze von Kanälen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Eine Höhenkontrolle erfolgte über die Schachtprotokolle. Dabei wurden die Abstiche der Ein- und Auslaufhöhen sowie der Sohlhöhen bestimmt. Bei fehlenden Deckelhöhen wurden diese mittels GPS-Aufnahmen im Feld bestimmt.Es war wichtig, vor der Bearbeitung den Werkkataster Abwasser auf Herz und Nieren zu prüfen. Damit konnten Überraschungen, welche zu Terminverzögerungen und Mehrkosten hätten führen können, vermieden werden.
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Fabian Füglister